Die Kanzlei für Verbraucher
Gemeinsam Recht bekommen
Basisrente / Rürup-Rente
Widerruf oder Schadensersatz
Viele Jahre haben Verbraucherschützer auf ein klärendes Urteil gewartet, nun ist es da: Im Oktober 2023 hat der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Zivilgericht, entschieden, dass eine von der Allianz im Jahre 2009 verwendete Belehrung fehlerhaft ist. Derart fehlerhafte Belehrungen finden sich aber nicht nur bei der Allianz, sondern bei vielen anderen Versicherern insbesondere im Zeitraum von 2008-2010 , so z.B. bei der
Unsere Verbraucherschutzkanzlei hat vor dem BGH zu Basisrente/Rürup Recht erhalten. Somit haben wir den Startschuss für ganz Deutschland gegeben.
In Deutschland sind wir wahrscheinlich die Kanzlei mit der meisten Erfahrung in diesem Rechtsgebiet.
Wir haben einen Kalkulator programmieren lassen, um Ihnen zu ermöglichen, selbst herauszufinden, welche rechnerischen Vor- und Nachteile Ihr Vertrag hat.
Wir erreichen Rückzahlungen von bis zu 175 % des eingezahlten Kapitals der Basisrente / Rürup-Verträge.
Dies ist je nach Art des Vertrags möglich.
Gerne beraten wir kostenfrei & unverbindlich.
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Erfolg durch Vertrauen & Erfahrung
Unsere Kanzlei Seehofer ist mehr als nur Ihr verlässlicher Partner für Verbraucherschutz. Wir sind Experten für Datenschutz. Gerade in dieser Zeit sind wir der standhafte und vertrauenswürdige Partner, den Sie brauchen. Mit über 30 Jahren Erfahrung und einer maßgeschneiderten Herangehensweise setzen wir uns engagiert für Ihre rechtlichen Anliegen ein. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte schützen und Ihre möglichen Folgen angehen.
Kontaktieren Sie uns heute noch, um Ihre Optionen zu besprechen und Ihr Recht einzufordern. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre Situation zu klären und eine Lösung zu finden
FAQ
Meist gestellte Fragen
Eine Falschberatung liegt nach der aktuellen Rechtsprechung grundsätzlich immer dann vor, wenn Sie als Kunde / Versicherungsnehmer insbesondere nicht über die Nachteile der
- nicht gegebenen Kündigungsmöglichkeit mit Auszahlung einesRückkaufswertes
- der nicht gegebenen Vererblichkeit des Vertrages
nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Dies bedeutet: Sollte Ihr Basisrentenvertrag im Jahr 2013 oder früher abgeschlossen worden sein, so gibt es leider keine Chance mehr, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Sollte der Vertrag im Jahr 2014 abgeschlossen worden sein, so kommt es auf den genauen Zeitpunkt des Abschlusses an.
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