Vertrauen beginnt mit Transparenz. Bereits in der Vorprüfung erhalten Sie alle Informationen, die Sie für Ihre Entscheidungsfindung benötigen: "Soll ich den Widerruf wagen? Wie hoch sind Risiko und Erfolgsaussichten." FAchanwalt Stefan Seehofer besprecht mit Ihnen persönlich Ihre möglichen Ansprüche und die Wahrscheinlichkeit mit der wir diese gemeinsam geltend machen können.
- 15.06.2021
- Lebensversicherung
- RA Stefan Seehofer
Skandia Fondspolice: Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht mit Widerspruch einen Mehrwert von über 20%
Ein weiterer Erfolg für einen Mandanten der Kanzlei Seehofer: Der von der Kanzlei Seehofer betreute Mandant hatte im Dezember 2004 eine Skandia Fondspolice abgeschlossen. Der gut 16 Jahre nach Vertragsabschluss erklärte Widerspruch vom Februar 2021 führte dazu, dass die Skandia zwei Monate später, nämlich im April 2021 den Widerspruch anerkannte und eine Rückabwicklung vornahm dahingehend, dass unser Mandant über 20 % an Mehrwert erhielt im Verhältnis zum aktuellen Rückkaufswert. Dies gelang ohne ein gerichtliches Verfahren und dauerte nur gut zwei Monate (!).
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer:
Diese erneute erfolgreiche Abwicklung eines Lebensversicherungsvertrages bei der Skandia zeigt, dass betroffene Skandia Kunden, die einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag in der Zeit vom 29.07.1994 bis Ende 2007 abgeschlossen haben, regelmäßig gute Aussichten besitzen, einen erfolgreichen Widerspruch durchzusetzen. Der hier in diesem Fall für unseren Mandanten erzielte Mehrwert von über 20 % ist dabei „die Regel“ im Rahmen der erfolgreichen Abwicklung von Widersprüchen. Erfreulich ist auch, dass unsere Kanzlei, wohl aufgrund der vielen Widerspruchsverfahren, mittlerweile nicht mehr so häufig wie in der Vergangenheit vor Gericht ziehen muss, um Ansprüche durchzusetzen. Dies ist für unsere Mandantschaft sehr erfreulich, da damit in vielen Fällen regelmäßig eine schnelle Rückabwicklung mit erfreulichen Ergebnissen erzielt werden kann.
Unser Rat an alle Skandia-Kunden: Lassen Sie Ihre Verträge, die in den fraglichen Zeitraum fallen, überprüfen, ob eine erfolgreiche Rückabwicklung wegen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung durchgeführt werden kann. Die Kanzlei Seehofer steht für eine kostenfreie Vorprüfung gerne zur Verfügung.
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