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- 15.06.2021
- Lebensversicherung
- RA Stefan Seehofer
Lebensversicherungsvertrag bei der früheren ATLANTICLUX Lebensversicherung S. A., der heutigen FWU Life Insurance Lux S.A. vom Dezember 2004: Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht mit Widerspruch einen über 60 %igen (!) Mehrwert.
Und wieder gibt es gute Nachrichten hinsichtlich einer Rückabwicklung bei der früheren ATLANTICLUX Lebensversicherung S. A., der heutigen FWU Life Insurance Lux S.A.: Die von der Fachanwaltskanzlei Seehofer vertretene Mandantin hatte im Dezember 2004 einen Kapital-Lebensversicherungsvertrag bei der ATLANTICLUX Lebensversicherung S. A. abgeschlossen. Nach Prüfung durch die Kanzlei Seehofer wurde festgestellt, dass eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung vorliegt. Ein entsprechend begründetes Widerspruchsschreiben wurde im Januar 2021 an die jetzige FWU Life Insurance Lux S.A. geschickt; im Mai 2021, also etwa 4 Monate nach Erklärung des Widerspruchs erfolgte schließlich eine Anerkennung des Widerspruchs durch die FWU Life Insurance Lux S.A. dahingehend, dass ein Betrag von gut 19.800,00 € ausbezahlt wurde im Rahmen der Rückabwicklung. Der aktuelle Rückkaufswert lag bei etwa 12.000,00 €, sodass ein Mehrwert von über 60 % (!) erzielt werden konnte und dies ohne ein gerichtliches Verfahren. Entsprechend groß war die Freude natürlich bei unserer Mandantin; wir schlagen vor, dass auch Sie als möglicher betroffener Lebens-oder Rentenversicherungskunde bei der früheren ATLANTICLUX S. A. eine solche Freude erleben. Die hier erreichte Rückabwicklung ist kein Einzelfall, zumal die Rechtsprechung bei fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen mittlerweile sehr gefestigt ist.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:
Die hier erreichte erneute Rückabwicklung bei der jetzigen FWU Life Insurance Lux S.A. zeigt deutlich, dass ein riesiges Potential vorhanden ist bei der Geltendmachung von Rückabwicklungsansprüchen wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung. Viele Kunden wissen nicht, dass ein Widerspruch, wie im vorliegenden Fall, auch noch viele Jahre nach Abschluss, hier mehr als 16 Jahre später, erfolgreich erklärt und abgewickelt werden kann.
Der hier erzielte Mehrwert von über 60 % (!) ist als außerordentlich erfreulich zu bezeichnen und sollte jeden Versicherungsnehmer, der bei der früheren ATLANTICLUX Lebensversicherung S. A. einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen hat, dazu ermutigen, seine möglichen Ansprüche überprüfen zu lassen. Die Kanzlei Seehofer steht insoweit für eine kostenfreie Vorprüfung gerne zur Verfügung!
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