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- 04.03.2022
- Lebensversicherung
- RA Stefan Seehofer
Frühere ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A., heutige FWU Life Insurance Lux S.A.: Erfolgreicher Widerspruch vom Oktober 2021 führt in zwei Fällen zu einem Mehrwert von über 230% (!)
Ein solches Ergebnis ist auch in der Fachanwaltskanzlei Seehofer ein „Rekord“ gerade vor dem Hintergrund der vielen tausend bearbeiteten Fälle:
Die Kanzlei Seehofer hatte für ein Ehepaar jeweils einen Widerspruch hinsichtlich eines jeweils im Jahr 2006 bei der früheren ATLANTICLUX, der heutigen FWU Life Insurance Lux S.A. abgeschlossenen Versicherungsvertrages erklärt und diesen entsprechend begründet. Das Ergebnis ist wahrlich „weltmeisterlich“: In beiden Fällen kam auf Grund des erklärten Widerspruchs eine Auszahlung zustande, die gut 230 % (!) über dem jeweiligen Fondswert bzw. Rückkaufswert lag. Die Abwicklung ist in beiden Fällen etwa innerhalb von einem Monat erfolgt, sodass ein aufwendiges Gerichtsverfahren vermieden werden konnte.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer:
Die beiden Fälle einer erfolgreichen Rückabwicklung aufgrund fehlerhafte Widerspruchsbelehrung bzw. Rücktrittsbelehrung bei der früheren ATLANTICLUX S.A., der heutigen FWU Life Insurance Lux S.A. vom Oktober/November 2021 zeigen, dass betroffene Versicherungskunden nicht zögern sollten, ihren Vertrag auf eine mögliche Fehlerhaftigkeit der verwendeten Widerspruchsbelehrung bzw. Rücktrittsbelehrung überprüfen zu lassen. Die hier von der Fachanwaltskanzlei Seehofer für unsere Mandanten erzielte Auszahlung stellt allerdings alles bisher Dagewesene in den Schatten: Ein Auszahlungsbetrag, der gut 230 % (!!) über dem letzten Fondswert bzw. Rückkaufswert liegt, ist bislang der einsame „Spitzenreiter“. Üblicherweise werden im Rahmen eines erfolgreichen Widerspruchs bzw. Rücktritts wegen fehlerhafter Belehrung Werte zwischen 20 und 50 % über dem letzten Rückkaufswert erzielt, was regelmäßig bereits einen sehr schönen Erfolg darstellt. Ein solcher Erfolg aber „ist für die Geschichtsbücher“ und bleibt hoffentlich kein Einzelfall!
Wir empfehlen allen betroffenen Versicherungskunden, die in der Zeit vom 29.07.1994 bis Ende 2007 ihren Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen haben, eine Überprüfung der verwendeten Widerspruchs- bzw. Rücktrittsbelehrung auf eine mögliche Fehlerhaftigkeit hin. Die Fachanwaltskanzlei Seehofer steht hier gerne aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung zur Verfügung, um eine kostenfreie Vorprüfung vorzunehmen.
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